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   BGH, 04.11.1969 - 1 StR 359/69   

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https://dejure.org/1969,1687
BGH, 04.11.1969 - 1 StR 359/69 (https://dejure.org/1969,1687)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1969 - 1 StR 359/69 (https://dejure.org/1969,1687)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1969 - 1 StR 359/69 (https://dejure.org/1969,1687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision eines Nebenklägers - Rüge von Verfahrensfehlern betreffend Offizialdelikte - Bedrohung mit dem Verbrechen des Totschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 205
  • MDR 1970, 159
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

    Auszug aus BGH, 04.11.1969 - 1 StR 359/69
    Auf Grund dieser - mit dem Grundgesetz vereinbaren (vgl. BVerfG NJW 1969, 1423 [BVerfG 03.06.1969 - 1 BvL 7/68] Nr. 1) - Vorschriften war der Beschwerdeführer zugelassen worden, nachdem er sich wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruchs dem Verfahren angeschlossen hatte.
  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 536/61

    Erhebliche und dauernde Entstellung durch eine Körperverletzung bei Verlust

    Auszug aus BGH, 04.11.1969 - 1 StR 359/69
    Der Tatrichter erhält damit Gelegenheit zu prüfen, ob der festgestellte Verlust von vier Vorderzähnen als dauernde erhebliche Entstellung im Sinne des § 224 StGB anzusehen ist (vgl. dazu BGHSt 17, 161 f; BGH GA 1968, 120).
  • BGH, 08.11.1966 - 1 StR 450/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit beabsichtigten

    Auszug aus BGH, 04.11.1969 - 1 StR 359/69
    Gegenüber einem solchen Verbrechen würde das Vergehen gegen § 223 a StGB wegen Gesetzeseinheit zurücktreten (BGH NJW 1967, 297 Nr. 5).
  • RG, 29.03.1920 - IV 1103/19

    1. Welche Wirkung hat der gegen einzelne von mehreren Beteiligten gestellte

    Auszug aus BGH, 04.11.1969 - 1 StR 359/69
    Hierin läge eine versuchte Nötigung, hinter der die Bedrohung (als Mittel der Nötigung) wegen Gesetzeseinheit zurückträte (RGSt 54, 288, 289).
  • BGH, 20.12.1966 - 1 StR 477/66

    Großeltern - Nebenklageberechtigung - Getöteter durch strafbare Handlung

    Auszug aus BGH, 04.11.1969 - 1 StR 359/69
    Der Beschwerdeführer kann zwar - entgegen seiner Meinung - die Befugnis zur Anfechtung des Urteils nicht aus § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO herleiten, weil nach dem unzweideutigen Wortlaut dieser Ausnahmevorschrift nur bestimmte Angehörige eines Getöteten (vgl. BGH NJW 1967, 454 Nr. 16), nicht aber das Opfer eines versuchten Tötungsverbrechens nebenklageberechtigt sind.
  • BGH, 14.11.1961 - 5 StR 445/61

    Entscheidung über die Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen wegen

    Auszug aus BGH, 04.11.1969 - 1 StR 359/69
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von denjenigen, in denen der Bundesgerichtshof die Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers angenommen hat (vgl. z.B. BGH GA 1962, 116).
  • BGH, 03.07.1958 - 5 StR 186/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.1969 - 1 StR 359/69
    Die mangels Beschwer unzulässige spezielle Rüge nimmt der ausdrücklich daneben erhobenen allgemeinen Sachrüge nicht ihre Wirksamkeit (vgl. auch BGH Urteil vom 3. Juli 1958 - 5 StR 186/58 - S. 4, 5).
  • BGH, 15.04.1959 - 2 StR 51/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.1969 - 1 StR 359/69
    Schließlich steht der Zulässigkeit des Rechtsmittels auch nicht der Umstand entgegen, daß - wie die rechtliche Nachprüfung ergibt - das Nebenklagevergehen des § 241 StGB in Gesetzeseinheit mit dem Offizialdelikt der versuchten Nötigung zusammentrifft, wobei § 240 StGB vorgeht (BGH JR 1953, 192 = LM StPO § 401 Nr. 1; BGH Urteil vom 15. April 1959 - 2 StR 51/59 -).
  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84

    Übergang der Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer vorsätzlichen Körperverletzung

    Hierfür genügt es, daß das Grunddelikt der vorsätzlichen Körperverletzung nach § 223 StGB der Nebenklage zugänglich ist (vgl. BGH bei Holtz MDR 1978, 461 für den Fall der Gesetzeskonkurrenz von versuchtem Totschlag und Körperverletzung; BGH NJW 1970, 205 für die Gesetzeskonkurrenz von Bedrohung und versuchter Nötigung).

    Weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit des Angriffs gegen den Schuldspruch ist, daß er die Beschwerdeführerin in ihrer Funktion als Nebenklägerin beschwert, weil sie ihn gerade im Hinblick auf die Behandlung eines nebenklagefähigen Delikts für rechtsfehlerhaft hält (BGHSt 29, 216, 217/218; BGH NJW 1970, 205).

  • BGH, 31.07.1987 - 3 StR 240/87

    Geltendmachung einer Beschwer durch einen Nebenkläger - Maßgeblichkeit des

    Der Fall unterscheidet sich von den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof die Revision des Nebenklägers unter den dort vorliegenden besonderen Umständen wegen der zugleich erhobenen allgemeinen Sachrüge als zulässig angesehen hat (BGHSt 13, 143, 144/145; BGH MDR 1970, 159 Nr. 85 = NJW 1970, 205).
  • BGH, 13.07.1978 - 2 StR 322/78

    Recht eines Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren - Beanstandung einer

    Das Recht, sich dem Verfahren anzuschließen, steht ihm gemäß § 395 Abs. 1 StPO nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer der in § 374 Abs. 1 angeführten Straftaten zu (BGHSt 13, 143, 144; BGH NJW 1970, 205 Nr. 18; BGH, Urt. v. 20.06.1973 - 2 StR 122/73 -).
  • BGH, 25.06.1980 - 3 StR 240/80

    Zulässigkeit des Anschlusses der Mutter eines geschädigten Kindes an die

    Das Recht, sich dem Verfahren anzuschließen, steht den Eltern des geschädigten Kindes aber nur unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer der in § 374 Abs. 1 StPO aufgeführten Straftaten zu (BGHSt 13, 143, 144; BGH NJW 70, 205; BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1978 - 2 StR 322/78 - und vom 15. November 1979 - 1 StR 550/79 -).".
  • BGH, 09.05.1978 - 5 StR 782/77

    Voraussetzung der Strafaussetzung zur Bewährung - Verlesung von

    Im übrigen kann der Nebenkläger sein Rechtsmittel nicht darauf stützen, daß der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen versuchten Totschlags verurteilt worden ist (BGHSt 13, 143; BGH LM Nr. 7 zu § 395 StPO - NJW 1970, 205 - MDR 1970, 159; Beschluß des Senats vom 18.5.1976 - 5 StR 267/76).
  • BGH, 18.05.1976 - 5 StR 267/76

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung mittels eines Messers und einer

    Der Fall unterscheidet sich dadurch von denjenigen, in denen der Bundesgerichtshof die Revision des Nebenklägers wegen der zugleich erhobenen allgemeinen Sachrüge als zulässig behandelt hat (BGHSt 13, 143; BGH LM Nr. 7 zu § 395 StPO = NJW 1970, 205 = MDR 1970, 159).
  • BGH, 20.06.1973 - 2 StR 122/73

    Strafbarkeit wegen einer gefährlichen Körperverletzung - Voraussetzungen für das

    Insoweit würde keine Beschwer des Nebenklägers vorliegen (BGHSt 13, 143, 144, 145; vgl. auch BGH NJW 1970, 205).
  • BGH, 02.09.1980 - 5 StR 393/80

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Verurteilung wegen Bedrohung -

    Die Beschwerdeführerin hat jedoch in zulässiger Weise die allgemeine, nicht auf die genannte Frage beschränkte Sachrüge erhoben (vgl. für einen ähnlichen Fall BGH NJW 1970, 205 = MDR 1970, 159).
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